Gesetzliche Pflichten nach der Installation einer Funkfernsteuerung an einer Hebemaschine
Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Aufsichtsbehörde, um zu erfahren, ob und welche Unterlagen zwingend einzureichen sind.
Hinweis: Die hier beigefügten Dokumente sind hilfreiche Vorlagen, falls sie verlangt werden.
Örtliche Aufsichtsbehörden
In der Regel müssen die von der für die Maschine zuständigen Aufsichtsbehörde verlangten Unterlagen per Einschreiben mit Rückschein versandt werden.
Es ist stets ratsam, eine Kopie sämtlicher Unterlagen aufzubewahren.
Praktische Hinweise
- Type, Model und Serial no. der Funkfernsteuerung sind auf ihrem Typenschild angegeben.
- Bei Vermietung sind die oben genannten Unterlagen vom Benutzer der Funkfernsteuerung einzureichen.
- Bei der Prüfung durch den Techniker der örtlichen Aufsichtsbehörde müssen vor Ort vorhanden sein:
- die Betriebsanleitung der Funkfernsteuerung;
- die EG-Konformitätserklärung der Funkfernsteuerung;
- das technische Datenblatt mit Stempel und Unterschrift des Installateurs.
Die „Mitteilung über die Installation der Funkfernsteuerung“ und die „Erklärung des Installateurs“ können aus dem beigefügten Dokument heruntergeladen werden.
Die Unterlagen sind auch bei Funkfernsteuerungen mit mehreren Sende- oder Empfangseinheiten zu verwenden.
Mitteilung zur Installation einer Funkfernsteuerung herunterladen (PDF)